Battery Passport – Nachhaltigkeit durch Transparenz
Mit dem Battery Passport von Bosch erfüllen Sie die EU-Batterieverordnung durch volle Transparenz über den Lebenszyklus Ihrer Batterien – die Digital-Twin-Lösung unterstützt regulatorische Konformität und bildet gleichzeitig die Basis für zahlreiche weitere mehrwertstiftende Anwendungsfälle.
Batteriepass-Countdown: Bereit für 2027?
Ab 2027 ist in der EU für alle Batterien, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, ein digitaler Batteriepass Pflicht. Dies betrifft Elektrofahrzeugbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel sowie Industriebatterien mit einer Kapazität ab zwei Kilowattstunden.
Compliance in einen Wettbewerbsvorteil transformieren
Vorteile auf einen Blick:
Volle Effizienz, Transparenz und Rückverfolgbarkeit
Harmonisierte und zentralisierte Verwaltung von Batteriedaten über den gesamten Lebenszyklus hinweg
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Erfüllt alle EU-Anforderungen und branchenspezifischen Vorschriften für Batterien
Hohe Skalierbarkeit und Wiederverwendung von Daten
Einfache Wiederverwendung von Batteriedaten und Implementierung weiterer Produktdaten für zusätzliche Use Cases
Anforderungen und Fristen im Überblick
Batterien für Elektrofahrzeuge (EV)
Der Batteriepass ist für Batterien verpflichtend, die für den Antrieb von Hybrid- oder reinen Elektrofahrzeugen der Klassen M, N und O konzipiert sind. Auch Batterien für leichtere Fahrzeuge der Klasse L (z.B. E-Motorräder) sind betroffen, sofern die Batterie allein ein Gewicht von 25 kg übersteigt.
Batterien für leichte Transportmittel (LMT)
Diese Kategorie umfasst Batterien mit einem Gesamtgewicht von über 5 kg, das jedoch 25 kg nicht überschreitet. Sie sind für leichte Transportmittel bestimmt, die durch einen Elektromotor angetrieben werden. Typische Beispiele hierfür sind E-Bikes, E-Scooter und andere kleine, persönliche Elektrofahrzeuge.
Industriebatterien
Dies schließt alle Batterien mit einem Gewicht von über 5 kg ein, sowie Batterien die spezifisch für industrielle Zwecke entwickelt wurden oder für eine industrielle Umnutzung (Second Life) vorbereitet sind. Ausgenommen sind hierbei nur explizit LMT-, EV- und Starterbatterien (SLI).
Hauptverantwortung
Die grundlegende Pflicht zur Erstellung und Bereitstellung des Batteriepasses liegt beim sogenannten "Inverkehrbringer". Das ist der Wirtschafts-Akteur, der eine Batterie erstmalig auf dem EU-Markt bereitstellt oder sie für den Eigenbedarf in Betrieb nimmt.
Zuständigkeit in Sonderfällen
Die Regelung weist die Verantwortung klar zu: Importeure, die Batterien in die EU einführen, werden rechtlich wie Hersteller behandelt und sind somit vollumfänglich zuständig. Gerätehersteller müssen den Pass bereitstellen, wenn sie die Batterie erstmalig selbst in Verkehr bringen.
Zeitplan & Folgen
Zeitplan & Folgen: Der entscheidende Stichtag für die Einführung ist der 18. Februar 2027. Ab diesem Datum ist der digitale Batteriepass eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen neuer Batterien. Wer den digitalen Batteriepass nicht umsetzt, riskiert empfindliche Strafen. Diese könnten hohe Bußgelder (nach § 29 BattG werden Tatbestände mit Bußgeldern bis zu 100.000 € pro Einzelfall belegt), Vertriebsverbote in der EU, die Marktrücknahme von nicht-konformen Batterien und teils auch zivilrechtliche Folgen wie Schadensersatzforderungen sein, da dies gegen die neue EU-Verordnungen verstößt, insbesondere die Batterieverordnung (EU) 2023/1542.
Hauptfunktionen
Ihr Kontakt zu uns
Montag – Freitag, 09:00 – 16:00 Uhr